Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung ergänzt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung
In der Teilkaskoversicherung werden Schäden am Fahrzeug reguliert, die durch andere Personen oder durch außergewöhnliche Ereignisse entstehen können. Dazu zählen Schäden durch Glasbruch, Schäden aufgrund von Brand oder Explosion, Überschwemmung, Hagel und Blitzschlag, sowie Schäden durch einen Haarwildunfall. Auch bei Fahrzeugdiebstahl reguliert die Teilkaskoversicherung.
Die Versicherungsgesellschaften geben ihren Versicherten die Möglichkeit, durch Zahlung einer Selbstbeteiligung bei einem eventuellen Schaden die Prämien zu reduzieren. Je höher die Selbstbeteiligung desto niedriger ist die zu zahlende Versicherungsprämie, was aber im konkreten Schadensfall auch immer eine finanzielle Mehrbelastung nach sich zieht.
Die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie ist abhängig vom zu versichernden Fahrzeugtyp, der Regionalklasse und den Rabatten für schadensfreie Jahre entsprechend der Einstufung in die Schadensfreiheitsklassen. Die jeweils zu zahlenden Prämien sind von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft sehr unterschiedlich, sodass ein bereits Versicherter mit einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft seine Versicherungsprämie deutlich reduzieren kann.
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